Strautmann SEK 802 Palette Autoload v0.5 Mod
Strautmann SEK 802 Palette Autoload v0.5 Mod
Giants-Modell mit Paletten-Autoloader.
Version 0.5.0.0
Verbesserte Übersetzungen
Bigbag-Paletten können jetzt verladen werden
Die letzte Auswahl der Ladung ist nun gespeichert
Serverfehler mit 'testAction' behoben
Unnötige Ausgabe in der Protokolldatei entfernt
Der Autoloader lädt alle gängigen Europaletten aus dem Hauptspiel und lädt 8 Paletten in die erste Lage.
Dann stapelt er sich in der Höhe bis zu maximal 2m. Je nach Höhe der Paletten passen somit unterschiedlich viele Paletten darauf.
Dies ist die erste Version eines von mir entwickelten Autoloaders, der von jedem Modder in seinem Trailer installiert werden kann, wenn er fertig und fehlerfrei ist. Dann werde ich es auf dem Guthub als Basis-Mod veröffentlichen, der für jeden nutzbar ist. Dies ist jedoch nicht möglich, es sei denn, es ist fehlerfrei.
Da die Paletten in der Engine von Giants derzeit falsche Größen angeben und die Punkte der Ladefläche nicht ausgelesen werden können, wird es noch eine Weile dauern, bis dies fehlerfrei ist. Zumindest bis zum nächsten Patch des Spiels, wo einige der Pints behoben sein sollten.
Zu Testzwecken habe ich den Autoloader-Mod auf den SEK von GIANTS gestellt. Aber ich bekomme so viele Anfragen, es zu veröffentlichen, dass ich mich entscheide, Ihnen diese Beta-Version zu geben.
Wie benutzt man:
Fahren Sie neben den Paletten und dann können Sie mit R eine Palette nach der anderen laden.
Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Palettentyp ausgewählt haben.
Die Paletten werden dann wie von Hand auf die Ladefläche geladen.
Vor Fahrtantritt mit Gurten befestigen, sonst ist es heruntergefallen.
Sie können die Entladeseite wählen und entladen.
Bekannte Probleme:
Wenn Sie mehrere SEK haben und sie sich gegenseitig die Paletten "stehlen", können beim Entladen seltsame Effekte auftreten und es können Fehler auftreten, wenn diese Paletten von einem Anhänger verkauft wurden.
Der Link ist nur mit Original-Link hier von Modhoster erlaubt.
Die Änderung und Neuveröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt und wird abgemahnt.